- Seit 1.1.2007 besteht in der Schweiz eine Chip-pflicht für alle Welpen und nicht tätowieren Hunde
- Ältere Hunde mit einer gut lesbarne Tätowierung können noch bis 2011 ungechipt in die EU einreisen
- Auch tätowierte Hunde müssen mit der Tatoo-Nummer in der Anis-Datenbank eingetragen sein
- Die Tätowierung oder die Chip-Nummer wird im Schweizerischen Heimtierpass eingetragen
Der Chip ist eine kleine Sonde, die dem Hund vom Tierarzt unter die Haut gespritzt wird. Dieser Chip wird ein Hundelebenlang ablesbar und so der Hund eindeutig identifizierbar sein.
Weitere Informationen unter www.anis.ch.
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